Passo della Costazza

 
+ 46.299182°, 11.804895° (0.00 km) Legende

Pass

für Kfz verboten (auch zeitweise) Engstellen Unebene Fahrbahn Schotter Steinschlag / Rutschungen  
Land: Italien
Region: Dolomiten
geogr. Breite: 46.299182°
geogr. Länge: 11.804895°
Höhe: 2174 m
SG nach Denzel: 3
Letzte Validierung: 10/2011, sopran

Korrekturen, Ergänzungen, Hinweise?
 

Das schmale, ca. 2 km lange Schottersträßchen zum Passo della Costazza zweigt unweit der Scheitelhöhe des Rollepasses an der Talstation des Costazza-Sessellifts nach N ab.
Die Fortsetzung der Strecke, die in weitem Bogen zur Malga Venegiotta und weiter zur Westrampe des Passo di Valles führt, ist an der Passhöhe – zumindest während der Sommermonate – mit einer Schranke versperrt.

Nach neueren Informationen ist die Westrampe nun bereits am unteren Ende zwischen 9 und 18 Uhr gesperrt. Ob diese Sperrung nur im Sommer (während der Ferienzeit) gilt, ist zurzeit nicht bekannt.

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Bis zur Schranke gut befahrbar ... Validierung 10/2011 sopran, 14.10.2011, 23:40
Bei der Einfahrt thront ein großes Schild welches Werbung für die Hütte in 2 Km und einen Hinweis auf den schlechten Strassenzustand gibt. Schotterig aber anspruchslos und mit keiner großen Steigung zu fahren. Es sind viele Wanderer unterwegs, die aber bei anständiger Fahrweise gerne Platz machen. Oben auf dem Costazza war auch an dem Tag, 01.10.11, keine weiterfahrt zur Malga Venegiotta möglich. Schranke und striktes Fahrverbot. Dafür aber oben am Pass sensationelles Bergfeeling und atemberaubende Aussicht.
Sorry, leider auch gesperrt Validierung 08/2008 Cooltours, 11.08.2008, 10:08
Tja, was soll ich sagen; das war der dritte Schotterpass welchen ich vergangenes Weekend erfolglos angefahren bin. Auch hier versperrt das 9-18 Fahrverbot den Weg bereits unten an der Talstation des Liftes. Die Barriere war zwar offen, aber ich hab' mich trotzdem nicht getraut, denn das Verbotsschild ist wirklich gross und zumindest der erste Teil der Strecke (den man einsehen konnte) war fest in Wandererhänden.
Beschreibung ist ergänzt. Die Schranke am unteren Ende der Westrampe dient eigentlich der Sperrung bei blockierter Strecke bzw. Weideauf- und -abtrieb. Das zeitlich begrenzte Fahrverbot ist offenbar neu, zumindest gab es das 2006 (allerdings im Mai) noch nicht.
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1913 Aufr., 1 Dld.
 in bis zu    km Umkreis  
Stand: 11.08.2008 17:55